Winterdienst

Winterdienst – Sicherheit auf Ihrem Gelände in der kalten Jahreszeit

Schnee und Eis können zur ernsthaften Gefahr werden – und Grundstückseigentümer sind gesetzlich verpflichtet, Gehwege und Zufahrten zu räumen. Mit unserem professionellen Winterdienst sind Sie auf der sicheren Seite: Wir räumen, streuen und sichern Ihr Gelände – zuverlässig, rechtzeitig und wetterabhängig.

Unsere Winterdienst-Leistungen

  • Schneeräumung auf Gehwegen, Zufahrten und Parkplätzen
  • Streuen mit Salz oder umweltfreundlichem Abstumpfungsmittel
  • Räumung von Dächern und Vordächern (bei Bedarf)
  • Eis- und Glättebekämpfung nach Wetterlage
  • Früheinsätze ab 6:00 Uhr (auch sonn- und feiertags)
  • Dokumentation der durchgeführten Maßnahmen
  • Bereitschaftsdienst während der Wintermonate

Haftungssicherheit durch professionellen Winterdienst

Mit unserem Winterdienst erfüllen Sie Ihre Verkehrssicherungspflicht zuverlässig und dokumentiert. Wir halten alle Einsätze schriftlich fest, sodass Sie im Schadensfall einen lückenlosen Nachweis über durchgeführte Räum- und Streumaßnahmen besitzen.

Häufig gestellten Fragen

Welche Leistungen umfasst ein professioneller Winterdienst?

Schneeräumung von Gehwegen, Parkplätzen, Zufahrten und Hofflächen, Streuung mit Salz, Splitt oder spezialisiertem Streugut je nach Anforderung, Eisbeseitigung an gefährlichen Stellen, regelmäßige Kontrollen während der Wintermonate. Auch das Räumen von Notausgängen und Fluchtwegen gehört dazu — gerade bei Gewerbeobjekten ein wichtiger Sicherheits- und Haftungsaspekt.

Wann fährt der Winterdienst raus — und wer entscheidet das?

Wir arbeiten mit Wettervorhersage-Diensten und eigenen Kontrollen. Bei angekündigten Schneefällen oder Glätte sind unsere Teams bereits vor Schichtbeginn der meisten Geschäfte unterwegs — meist zwischen 4 und 6 Uhr morgens. Auch tagsüber bei plötzlichen Schneefällen rücken wir aus. Die Entscheidung treffen wir eigenständig nach Wetterlage; Sie als Auftraggeber müssen nicht selbst beobachten und anrufen. Diese Verantwortungsübernahme ist Kern des Service.

Wer haftet, wenn es trotz Winterdienst zu einem Glätteunfall kommt?

Bei ordnungsgemäß durchgeführtem Winterdienst nach Vereinbarung haftet der Dienstleister für seine Leistung — wir sind entsprechend versichert mit Betriebshaftpflicht und Räum- und Streupflicht-Versicherung. Bei plötzlich einsetzenden Schneefällen, die unsere Räumung überholen, oder bei vom Auftraggeber nicht beauftragten Bereichen liegt die Verantwortung beim Eigentümer. Wir dokumentieren jeden Einsatz mit Zeitstempel — das ist im Streitfall der entscheidende Nachweis.

Welche Streumittel werden verwendet?

Standardmäßig Salz (kostengünstig, sehr wirksam) für Parkplätze und Verkehrsflächen. Auf öffentlichen Gehwegen ist Salz in vielen Kommunen verboten — dort verwenden wir Splitt, Sand oder spezielle Streugutmischungen. In besonders sensiblen Bereichen (Eingangsbereiche mit empfindlichen Bodenbelägen, denkmalgeschützte Objekte) verwenden wir alternative Mittel wie Calciumchlorid oder Granulat. Welches Mittel passt, klären wir vorab mit Ihnen und unter Berücksichtigung lokaler Vorschriften.

Wie funktioniert die Vertragsabwicklung — Pauschale oder Einzelabrechnung?

Üblich sind Saisonpauschalen für die gesamten Wintermonate (November bis März). Vorteil: Sie haben Kostensicherheit und müssen sich nicht an jedem Schneetag um Abrechnung kümmern. Alternativ gibt es Einzelabrechnung pro Einsatz — günstiger in milden Wintern, teurer in schneereichen Jahren. Beide Modelle haben Berechtigung; viele unserer Kunden in Heilbronn und Umgebung bevorzugen die Pauschale, weil die Planungssicherheit überwiegt.

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